Oldtimerrecht
„Er gehört zur Familie“
Jedem Oldtimerbesitzer liegt sein Schätzchen ganz besonders am Herzen. Unsere Kanzlei hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, Sie in besonderem Maße zu beraten. Ob Sie bereits einen Klassiker besitzen oder über eine Anschaffung nachdenken.
Gerne beraten wir Sie vor dem Kauf, worauf besonders zu achten ist. Immer wieder tauchen „Scheunenfunde“ und „Schnäppchen“ auf. Hier geben wir Ihnen gerne einige Tipps, wie Sie sich vor Betrügern schützen können.
Nach dem Kauf sind wir in allen Rechtsfragen für sie da. Ob es um die Zulassung an sich, das H-Gutachten oder sonstige Fragen rund um den Gebrauch Ihres Oldtimers geht. Wenn das Schlimmste passiert und es kracht, sind wir ebenfalls für Sie da. Für alle Fragen rund um Schadenersatz, Wiederherstellung, Wiederbeschaffung etc. Dies ist von Fahrzeug zu Fahrzeug sehr unterschiedlich und wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung.
Falls Sie sich dazu entschließen, Ihr „Schätzchen“ in andere gute Hände abzugeben, besprechen wir gerne mit Ihnen, worauf sie beim Verkauf besonders achten sollten, um späteren Ärger zu vermeiden.